Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Restaurants Ellas Pizza.
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Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit dem Restaurant Ellas Pizza gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz (Ellas Pizza, Herzogin-Anna-Straße 3, 89420 Höchstädt), sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten sich die Vertragsparteien bei einem als geschlossen betrachteten Vertrag über einen Punkt, zu dem eine Vereinbarung getroffen werden sollte, nicht einigen können, ist das Restaurant Ellas Pizza berechtigt, die entstehende Regelungslücke unter Berücksichtigung der getroffenen Vereinbarungen und der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.